Die RED Richtlinie 2014/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates regelt das Inverkehrbringen, den freien Verkehr und die Inbetriebnahme von Funkanlagen.
Den vollständigen Text der RED Direktive finden Sie hier:
Die Umsetzung der RED Richtlinie in deutsches Recht ist noch nicht erfolgt. Die Umsetzung der R&TTE Richtlinie in deutsches Recht findet sich im „Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)“.
In Artikel 3 der Richtlinie werden die grundlegenden Anforderungen definiert. Diese betreffen im Wesentlichen die Bereiche:
- Gesundheit und Sicherheit (Art. 3.1a)
- Elektromagnetische Verträglichkeit (Art. 3.1b)
- effektive Nutzung des zugewiesenen Funkspektrums (Art. 3.2) (sofern zutreffend)
Der Hersteller (oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter) muss den Nachweis der Konformität mit den grundlegenden Anforderungen erbringen. Am einfachsten ist dies durch Anwendung der unter der RED harmonisierter Normen:
- Liste der Harmonisierten Normen unter R&TTE
- für RED Richtlinie sind die harmonisierten Normen noch nicht vollständig veröffentlicht
Der Hersteller kann unter verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren wählen. Für einige der im Anhang der Direktive beschriebenen Verfahren muss er eine benannte Stelle einschalten.
Die SGS verfügt über mehrere Zertifizierungsstellen, die als Benannte Stelle gemäß RED Richtlinie 2014/53 EG anerkannt sind.
Unsere Dienstleistungen
- Informationen zum Inhalt und zur Anwendung der R&TTE Richtlinie
- Unterstützung bei der Auswahl des für Sie geeigneten Konformitätsbewertungsverfahrens
- Festlegung der wesentlichen Funktestreihen nach Anhang III (sofern keine harmonisierten Normen anwendbar)
- Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang IV, wahlweise
- alle grundlegenden Anforderungen
- Anforderungen bezügl. Sicherheit und/oder Gesundheit
- Anforderungen bezügl. Elektromagnetische Verträglichkeit
- Anforderungen bezügl. der effektiven Nutzung des zugewiesenen Funkspektrums
- Unterstützung bei der Erstellung der Konstruktionsunterlagen und der korrekten Produktkennzeichnung
- Konformitätsbewertung von Produktfamilien
War eine benannte Stelle am Konformitätsbewertungsverfahren beteiligt, so muss zusätzlich zum CE Kennzeichen die Kennnummer der Benannten Stelle angegeben werden.
Zum Ablauf der Konformitätsbewertungsverfahren informieren wir Sie gerne.
Ihr Ansprechpartner
Armin Hudetz
Fon: +49 (0)89 787475-133
Fax: +49 (0)89 1250406-4100
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