SGS Germany GmbH – Zertifizierungsstelle

Zertifizierungsstellen der SGS

certification.jpgSGS verfügt über mehrere Zertifizierungsstellen zu den Europäischen Richtlinien.

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Die EMV Richtlinie 2014/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hat die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln zum Gegenstand. Betriebsmittel sind hierbei alle Geräte oder ortsfeste Anlagen, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann. Artikel 2 (2) der Richtlinie regelt die von der Richtlinie ausgenommenen Betriebsmittel.

Durch die obengenannte Richtlinie wird die „alte“ EMV Richtlinie 2004/108/EG mit Wirkung vom 20. April 2016 aufgehoben. Die neue EMV Richtlinie enthält keine Übergangsbestimmungen. Produkte dürfen somit nicht mehr unter der EMV Richtlinie 2004/108/EG oder 89/336/EWG in Verkehr gebracht werden!

Den vollständigen Text der EMV Richtlinie finden Sie hier:

Die Umsetzung der EMV Richtlinie in deutsches Recht findet sich im „Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)“.

Im Artikel 6 bzw. im Anhang I der Richtlinie sind die wesentlichen Anforderungen definiert. Diese sind im Wesentlichen: ...Betriebsmittel müssen nach dem Stand der Technik so konstruiert und gefertigt sein, dass

  • die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen keinen Pegel erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist
  • sie gegen die bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden elektromagnetischen Störungen hinreichend unempfindlich sind, um ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten zu können.

Der Hersteller (oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter) muss den Nachweis der Konformität mit den grundlegenden Anforderungen erbringen. Am einfachsten ist dies durch Anwendung der unter der EMV Richtlinie harmonisierter Normen:

Der Hersteller kann unter verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren wählen. Entscheidet er sich für das Konformitätsverfahren nach Anhang III der Richtlinie, so muss er eine benannte Stelle einschalten.

Die SGS verfügt über mehrere Zertifizierungsstellen, die als Benannte Stelle gemäß EMV Richtlinie 2014/30/EG anerkannt sind

Unsere Dienstleistungen

  • Informationen zum Inhalt und zur Anwendung der EMV Richtlinie
  • Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang III bezüglich der von Ihnen festgelegten Aspekte
  • Unterstützung bei der Erstellung der technischen Unterlagen und der korrekten Produktkennzeichnung
  • Konformitätsbewertung von Produktfamilien

Zum Ablauf der Konformitätsbewertungsverfahren informieren wir Sie gerne.

Ihr Ansprechpartner

Armin Hudetz
Fon: +49 (0)89 787475-133
Fax: +49 (0)89 1250406-4100
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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