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Zertifizierungsstelle München

certification.jpgSeit dem 30. März 2009 verfügt SGS Germany GmbH über eine Zertifizierungsstelle in München.

Zertifizierungsstelle R+TTE

Anerkennung als
Benannte Stelle 

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BNetzA-bS-09/51-57

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Notified Body R&TTE
Die R&TTE Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates regelt das Inverkehrbringen, den freien Verkehr und die Inbetriebnahme von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen.

Den vollständigen Text der R&TTE Direktive finden Sie hier:
Die Umsetzung der R&TTE Richtlinie in deutsches Recht findet sich im „Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)“.

In Artikel 3 der Richtlinie werden die grundlegenden Anforderungen definiert. Diese betreffen im Wesentlichen die Bereiche:
  • Gesundheit und Sicherheit (Art. 3.1a)
  • Elektromagnetische Verträglichkeit (Art. 3.1b)
  • effektive Nutzung des zugewiesenen Funkspektrums (Art. 3.2) (sofern zutreffend)
Der Hersteller (oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter) muss den Nachweis der Konformität mit den grundlegenden Anforderungen erbringen. Am einfachsten ist dies durch Anwendung der unter der R&TTE harmonisierter Normen:
Der Hersteller kann unter verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren wählen. Für die im Anhang III und IV der Direktive beschriebenen Verfahren muss er eine benannte Stelle einschalten.

Die SGS Zertifizierungsstelle München ist von der Bundesnetzagentur anerkannt als Benannte Stelle gemäß R&TTE Richtlinie 1999/5/EG (für Anhang III und IV)

Unsere Dienstleistungen

  • Informationen zum Inhalt und zur Anwendung der R&TTE Richtlinie
  • Unterstützung bei der Auswahl des für Sie geeigneten Konformitätsbewertungsverfahrens
  • Festlegung der wesentlichen Funktestreihen nach Anhang III (sofern keine harmonisierten Normen anwendbar)
  • Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang IV, wahlweise
    • alle grundlegenden Anforderungen
    • Anforderungen bezügl. Sicherheit und/oder Gesundheit
    • Anforderungen bezügl. Elektromagnetische Verträglichkeit
    • Anforderungen bezügl. der effektiven Nutzung des zugewiesenen Funkspektrums
  • Unterstützung bei der Erstellung der Konstruktionsunterlagen und der korrekten Produktkennzeichnung
  • Konformitätsbewertung von Produktfamilien
War eine benannte Stelle am Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang III, IV oder V beteiligt, so muss zusätzlich zum CE Kennzeichen die Kennnummer der Benannten Stelle angegeben werden:
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Eine Beschreibung des Ablaufs der Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang III oder IV bei der SGS Zertifizierungsstelle München finden Sie im Downloadbereich. Ebenfalls im Downloadbereich finden Sie das Formular für den Antrag auf Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens bei uns.




 

Konformitätsbewertung

War eine benannte Stelle am Konformitätsbewertungsverfahren beteiligt, so muss zusätzlich zum CE Kennzeichen die Kennnummer der Benannten Stelle angegeben werden
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