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Zertifizierungsstelle München

certification.jpgSeit dem 30. März 2009 verfügt SGS Germany GmbH über eine Zertifizierungsstelle in München.

Zertifizierungsstelle EMV

Anerkennung als
Benannte Stelle 

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BNetzA-bS-09/61-19

 
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Notified Body EMV
Die EMV Richtlinie 2004/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hat die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln zum Gegenstand. Betriebsmittel sind hierbei alle Geräte oder ortsfeste Anlagen, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann. (Artikel 1 (2) der Richtlinie regelt die von der Richtlinie ausgenommenen Betriebsmittel)

Durch die obengenannte Richtlinie wird die „alte“ EMV Richtlinie 89/336/EWG mit Wirkung vom 20. Juli 2007 aufgehoben. Die 2-jährige Übergangsfrist endete am 19. Juli 2009. Produkte dürfen somit nicht mehr unter der EMV Richtlinie 89/336/EWG in Verkehr gebracht werden!

Den vollständigen Text der EMV Richtlinie finden Sie hier:
Die Umsetzung der EMV Richtlinie in deutsches Recht findet sich im „Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)“.

Im Artikel 5 bzw. im Anhang I der Richtlinie sind die grundlegenden Anforderungen definiert. Diese sind im Wesentlichen:
...Betriebsmittel müssen nach dem Stand der Technik so konstruiert und gefertigt sein, dass
  • die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen keinen Pegel erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist
  • sie gegen die bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden elektromagnetischen Störungen hinreichend unempfindlich sind, um ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten zu können.

Der Hersteller (oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter) muss den Nachweis der Konformität mit den grundlegenden Anforderungen erbringen. Am einfachsten ist dies durch Anwendung der unter der EMV Richtlinie harmonisierter Normen:

Der Hersteller kann unter verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren wählen. Entscheidet er sich für das Konformitätsverfahren nach Anhang III der Richtlinie, so muss er eine benannte Stelle einschalten.

Die SGS Zertifizierungsstelle München ist von der Bundesnetzagentur anerkannt als:
Benannte Stelle gemäß EMV Richtlinie 2004/108/EG

Unsere Dienstleistungen

  • Informationen zum Inhalt und zur Anwendung der EMV Richtlinie
  • Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang III bezüglich der von Ihnen festgelegten Aspekte
  • Unterstützung bei der Erstellung der technischen Unterlagen und der korrekten Produktkennzeichnung
  • Konformitätsbewertung von Produktfamilien
War eine benannte Stelle am Konformitätsbewertungsverfahren beteiligt, so kann zusätzlich zum CE Kennzeichen die Kennnummer der Benannten Stelle angegeben werden:
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Eine Beschreibung des Ablaufs der Konformitätsbewertungsverfahren nach der EMV Richtlinie 2004/108/EG Annex III bei der SGS Zertifizierungsstelle München finden Sie im Downloadbereich. Ebenfalls im Downloadbereich finden Sie das Formular für den Antrag auf Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens bei uns. 




 

Konformitätsbewertung

War eine benannte Stelle am Konformitätsbewertungsverfahren beteiligt, so muss zusätzlich zum CE Kennzeichen die Kennnummer der Benannten Stelle angegeben werden
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